UNSER LEISTUNGSANGEBOT
Egal ob Sie Bauherr, Grundstückseigetümer, Architekt, Bauträger oder öffentlicher Auftraggeber sind, mit uns haben Sie den richtigen Partner für Ihr Projekt ausgewählt. Die fachgerechte Durchführung der Leistungen, die transparente Darstellung der Abläufe und eine kundennahe Kommunikation sind unser Garant für eine hohe Kundenzufriedenheit. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Vermessungsleistung für Ihr Anliegen das Richtige ist, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne! Unser Leistungsangebot führen wir regelmäßig und erfolgreich in zahlreichen Kommunen durch:
⦁ Vermessung in Wermelskirchen
⦁ Vermessung in Burscheid
⦁ Vermessung in Hückeswagen
⦁ Vermessung in Remscheid
⦁ Vermessung in Solingen
⦁ Vermessung in Leichlingen
⦁ Vermessung in Radevormwald
⦁ Vermessung in Wipperfürth
⦁ Vermessung in Langenfeld
⦁ Vermessung in Leverkusen
⦁ Vermessung in Köln
⦁ Vermessung in Kürten
⦁ Vermessung in Odenthal
⦁ Vermessung in Bergisch Gladbach
⦁ Vermessung in Wuppertal
und in zahlreichen weiteren Kommunen!


Grundstücksteilung
- Teilen Sie Ihr bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere neue Grundstücke auf, bspw. zur Veräußerung von Baugrundstücken oder zum Verkauf von Gartenland an den Nachbarn.
- Wir kümmern uns um alle notwendigen Anträge und jegliche Kommunikation mit Katasteramt, Bauamt und Grundbuchamt.

Grenzvermessung / Amtliche Grenzanzeige
- Falls die Grenzzeichen einer bestehenden Grenze nicht mehr sichtbar sind oder unklar ist, wo Ihre Grenzen verlaufen, stellen wir diese Grenzzeichen wieder her und zeigen Ihnen Ihre Grenzen an.
- Eine Urkunde als Nachweis kann vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden.

Baubegleitende Vermessung
- Wir bieten alle für Ihr Bauvorhaben notwendigen Vermessungsleistungen an! Somit sind Sie komplett versorgt.
- Beratung und Service sind selbstverständliche kostenfrei.

Grob- und Feinabsteckung
- Die Gebäude-grobabsteckung wird benötigt, um bspw. die Baugrube vor Baubeginn auszugraben.
- Darauf folgt in der Regel die Feinabsteckung, welche benötigt wird, um ein Schnurgerüst zu spannen. So kann der Baukörper auf den Zentimeter genau platziert werden.

Gebäudeeinmessung
- Die Gebäudeeinmessung ist in NRW verpflichtend! Jeder Eigentümer muss neu errichtete Gebäude oder Anbauten einmessen lassen.
- Wir messen Ihr Gebäude ein und übernehmen jegliche Kommunikation mit der Katasterbehörde, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.

Bestandspläne / Plangrundlage
- Bestandspläne (oder auch Höhenmessung, topografische Aufnahme) sind notwendig, um bauliche Anlagen zu planen oder den Ist-Zustand des Geländes oder bestimmter Objekte zu einem Zeitpunkt X festzuhalten.
- Beispiele wäre ein Bestandsplan als Plangrundlage für einen Bebauungsplan oder für die Gestaltung eines Gartens.

UAV-Vermessung
- Durch UAV-Befliegung (bzw. Drohnen-Befliegung) können aktuelle und hochaufgelöste Luftbilder aufgenommen werden.
- Ebenfalls können Bestandspläne mit hoher Genauigkeit erfasst und dargestellt werden.

Beratung und Unterstützung bei großen und kleinen Projekten
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Egal ob Bauunternehmerin, Immobilienmakler oder Privatperson. Wir beraten Sie umfassend. Schalten Sie uns so früh wie möglich dazu, damit wir zusammen alle Eventualitäten beachten und Ihr Projekt ein Erfolg wird!

Gutachten – Tatbestände an Grund und Boden
- Als Sachverständige können wir in Rechtsstreitigkeiten Gutachten erstellen, die vielerlei Tatbestände an Grund und Boden beurkunden.
- Mögliche Fragestellung wären, ob sich ein Gebäude innerhalb eines Jahres gesenkt hat, oder welche Zuwegungen zu einem Grundstück erlaubt oder notwendig sind.

Erdmassenberechnung
- Wir bestimmen hochgenau den Aushub Ihres Bauprojekts.
- Wir bestimme hochgenau den Aushub Ihres Bauprojekts.
ANFAHRT UND KONTAKT
Unser Vermessungsbüro steht Ihnen mit fachkundiger Beratung in allen Vermessungsfragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail, vor Ort während unserer Büro Zeiten oder über das Kontaktformular - wir freuen uns von Ihnen zu hören.
☏ Telefon: 02196 92655
✉ E-mail: info@fiebig-jurek.de
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